Kosten
Privat Versicherte
In der Regel kann die Therapie zum großen Teil über Ihre Private Krankenversicherung oder die Beihilfe abgerechnet werden.
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie über die Einzelheiten Ihres Versicherungsvertrages, insbesondere, ob und in welchem Umfang Psychotherapie enthalten ist.
Formal finden im Regelfall fünf Probesitzungen statt, in denen wir uns kennenlernen, Informationen für den späteren Therapieantrag sammeln und entscheiden, ob die Therapie fortgesetzt werden soll. Danach verfasse ich einen Antrag, mit dessen Hilfe ein Stundenkontingent bei der Kasse beantragt wird. Wird dieser Antrag bewilligt, kann die eigentliche Therapie beginnen.
Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten am Quartals-Ende eine Rechnung, die Ihnen von der Versicherung/Beihilfe erstattet wird.
Da die GOP seit etwa 20 Jahren nicht mehr angepasst wurde, stelle ich meist ein höheres Honorar in Rechnung. Pro Sitzung kann sich dies auf 10-50 € Eigenanteil auswirken. Dies wird zu Behandlungsbeginn transparent verhandelt und auf Ihre Möglichkeiten abgestimmt.
Selbstzahler*innen
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Therapie selber zu bezahlen.
Auch hier gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten Ihre Rechnung am Ende jedes Quartals. Mein Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt aktuell zwischen 118,04 € und 153,01 €.
Die endgültigen Kosten werden transparent ausgehandelt und vertraglich festgelegt.
Gesetzlich Versicherte
Meine Praxis ist eine Privatpraxis, das heißt, es besteht keine generelle Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die Erstattung der Behandlungskosten durch Ihre gesetzliche Versicherung ist jedoch unter bestimmten Bedingungen dennoch möglich! Wenn Sie akut psychisch erkrankt sind und zeitnah einen Therapieplatz benötigen, oder wenn Sie eine transitionsbegleitende Therapie benötigen, kommt für Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit das Kostenerstattungsverfahren nach §13 SGB V, Abschnitt 3, in Frage – wenn Sie keinen Behandlungsplatz bei einerm Therapeutin mit Kassenzulassung finden können.
Im Rahmen eines unverbindlichen Vorgespräches kläre ich gerne mit Ihnen, ob und wie der Weg über die Kostenerstattung genau funktioniert.