Kosten
Privat Versicherte
In der Regel kann die Therapie über Ihre Private Krankenversicherung oder die Beihilfe abgerechnet werden.
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie über die Einzelheiten Ihres Versicherungsvertrages, insbesondere, ob und in welchem Umfang Psychotherapie enthalten ist.
Formal finden im Regelfall fünf Probesitzungen statt, in denen wir uns kennenlernen, Informationen für den späteren Therapieantrag sammeln und entscheiden, ob die Therapie fortgesetzt werden soll. Danach verfasse ich einen Antrag, mit dessen Hilfe ein Stundenkontingent bei der Kasse beantragt wird. Wird dieser Antrag bewilligt, kann die eigentliche Therapie beginnen.
Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten dann wie gewohnt eine Rechnung, die Ihnen später von der Versicherung erstattet wird.
Versicherte bei der Bahn-BKK
… können direkt in die Therapie bzw. die 4 probatorischen Sitzungen einsteigen, da ich mit der Bahn-BKK einen Vertrag habe. Die Kosten werden in jedem Fall von der Bahn-BKK übernommen.
Gesetzlich Versicherte
Meine Praxis ist eine Privatpraxis, das heißt, es besteht keine generelle Abrechnungsgenehmigung mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die Behandlung und die Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Versicherung sind unter bestimmten Bedingungen dennoch möglich! Die wichtigste dieser Bedingungen ist, dass Ihnen bisher kein zeitnaher Therapieplatz durch eine*n Kassenpsychotherapeut*in angeboten werden konnte. Da Sie einen Rechtsanspruch auf Behandlung haben, können Sie dann die Behandlung in einer Privatpraxis bei Ihrer Kasse beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Im Rahmen eines unverbindlichen und kostenfreien Vorgespräches kläre ich gerne mit Ihnen, ob und wie der Weg über die Kostenerstattung genau funktioniert.
Selbstzahler*Innen
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Therapie selber zu bezahlen. Es entsteht dann keine Pause, in der der Therapieantrag von der Kasse geprüft werden muss.
Auch hier gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten monatliche Rechnungen. Der Regelsatz für eine Sitzung beträgt aktuell 100,55 €.